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Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts am 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der eigentlich bis zum 7. April 2023 geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-Arbeitsschutz
Thema „Gefährdungsbeurteilung“ fertiggestellt; die Regel wurde am 8. August 2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt ( GMBl. Nr. 39/2023 S. 818 ) veröffentlicht. Sie ist auf der Seite des AfMu unter Arbeitsergebnissen
u. a. für die Beschäftigten in den Betrieben der Branche Druck und Papierverarbeitung. Im Oktober 2023 hat die Vertreterversammlung, quasi das „Parlament“ der BG ETEM, den neuen Vorstand der 13. Wahlperiode
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz klar zu erkennen sind. Bewerbungen, die bis zum 15. November 2023 eingereicht werden, nehmen automatisch an der Preisvergabe im kommenden Jahr teil. Alle danach eingehenden