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Sozialpolitik

Bundeskabinett beschließt Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023

SP 03/2023,T+F 05/2023

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufzuheben.

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 Marko Graumann
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Berater Arbeitssicherheit
 Stefan Brunken
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Berater Arbeitssicherheit /
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 Ronny Willfahrt
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 Philipp von Trotha
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Geschäftsführer
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Stellv. Geschäftsführer ∙ Recht
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Syndikusrechtsanwalt ∙ Recht