Wirtschaftsrecht

Transfer personenbezogener Daten in die USA: Neuer Angemessenheitsbeschluss der EU in Kraft getreten

Re 05/2023

Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 den Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. Das neue Datenschutzabkommen bildet als Nachfolger des sogenannten „Privacy Shields“ zukünftig die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Unternehmen.

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Philipp von Trotha
Geschäftsführer ∙
Syndikusrechtsanwalt