Nachhaltigkeitsberichterstattung: Verordnungen über neue Berichtsstandards im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Knapp sieben Monate nach Veröffentlichung der finalen EU-Änderungsrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur Lieferkettensorgfalt (CSDDD) wurden am 21. September 2026 auch die ergänzenden Rechtsakte mit den Berichtsstandards veröffentlicht. Die Standards gelten für Nachhaltigkeitsberichte zu Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Für Druck- und Medienunternehmen ist vor allem der Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS) interessant, der Informationsanforderungen durch berichtspflichtige Geschäftspartner begrenzt.
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