EU-Verpackungsverordnung: infoKompakt am 20. November 2025 und Intergraf-Leitfaden als deutsche Übersetzung
Der BVDM bietet den Mitgliedsunternehmen der Verbände Druck und Medien eine infoKompakt-Veranstaltung am 20. November 2025 in der Zeit von 10-12 Uhr an, um bei der bevorstehenden Umsetzung der neuen europäischen Verpackungsverordnung zu unterstützen. Ferner steht nun auch eine deutsche Übersetzung des Intergraf-Leitfades zur EU-Verpackungsverordnung zur Verfügung.
Im Februar 2025 ist die neue Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR“) in Kraft getreten. Ihre Bestimmungen werden schrittweise in den kommenden Jahren wirksam und sollen in den kommenden Monaten und Jahren durch sogenannte delegierte Rechtsakte konkretisiert werden.
Gemeinsam mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und dem Institut für Fasern & Papier (PTS) bietet der BVDM in einer Online-Veranstaltung Einblicke in die regulatorischen Änderungen und deren betriebliche Umsetzung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen, die bereits bei der Entwicklung faserbasierter Verpackungen beachtet werden müssen.
Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung infoKompakt „EU-Verpackungsverordnung“ ist für Mitglieder der Verbände Druck und Medien kostenfrei. Von Nicht-Mitgliedern erheben wir eine Gebühr von 120 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
Das vollständige Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Intergraf-Leitfaden gibt erste Orientierung
Der europäische Dachverband Intergraf hat in einem Leitfaden zur EU-Verpackungsverordnung einen zusammenfassenden Überblick über die neuen Anforderungen in englischer Sprache zusammengestellt. Diesen hatten wir Ihnen mit BVDM-Nummernrundschreiben SP 31/2025 / T+F 29/2025 vom 24. September 2025 zur Verfügung gestellt. Der BVDM hat nunmehr eine ergänzte und ins Deutsche übersetzte Version des Leitfadens erarbeitet. Mitgliedsbetriebe der Verbände Druck- und Medien erhalten den Intergraf-Leitfaden sowie die deutsche Übersetzung kostenlos bei ihrem zuständigen Landesverband.