EU-Mikroplastik-Beschränkung: Neue Berichtspflicht trifft auch Druck- und Weiterverarbeitungsunternehmen
Druck- und Weiterverarbeitungsunternehmen werden künftig berichtspflichtig, wenn sie Druckfarben, Lacke, Leime oder andere Produkte einsetzen, die synthetische Polymermikropartikel („Mikroplastik“) enthalten. Sie müssen in diesem Fall erstmals bis zum 31. Mai 2027 und danach jährlich eine Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Darin sind insbesondere die Art und Verwendung sowie die geschätzten Umweltemissionen dieser Partikel im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr anzugeben. Der BVDM informiert am 14. September 2026 in einer infoKompakt-Veranstaltung über die neuen Pflichten.
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