8. März gesetzlicher Feiertag in Berlin: Regelungen zum grenz­über­schreitenden Einsatz von Arbeit­nehmern

Im Jahr 2019 ist mit dem Frauentag am 8. März ein neuer gesetzlicher Feiertag in Berlin eingeführt worden. Der 8. März ist in Berlin (und Mecklenburg-Vorpommern), nicht aber in den übrigen Bundesländern wie Brandenburg, gesetzlich geschützter Feiertag. Bei Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung außerhalb des Betriebssitzes gelten folgende Regelungen.