Erneut gefälschte Schreiben und Rechnungen der DGUV im Umlauf
Erneut kursieren gefälschte E-Mails, die Unternehmen unter dem Absender „Deutsche Unfallversicherung“ erreichen. Angeblich geht es um ein „verpflichtendes Präventionsmodul 2025“ – tatsächlich handelt es sich um einen Betrugsversuch mit Drohkulisse. Bitte nicht zahlen, nicht antworten! Die DGUV ist informiert, die Ermittlungen laufen.
Bereits im April 2025 hatten wir berichtet, dass von einer Berufsgenossenschaft bzw. der DGUV gefälschte Zahlungsaufforderungen versandt wurden. Nunmehr erhalten Unternehmen E-Mails von einem Absender „Deutsche Unfallversicherung info@dguv-mitteilung.de“ mit dem Betreff „Dokumentenhinweis zur gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung“. In dieser Mail geht es um die angebliche Zustellung des verpflichtenden DGUV-Präventionsmoduls 2025. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass sich in der Anlage ein Informationsschreiben sowie eine Rechnung befinden. In der Anlage befinden sich sodann jedoch ein Schreiben der DGUV mit dem Betreff Letzte Zahlungsaufforderung – Vollstreckung & Schufa-Eintrag erfolgen ohne weitere Ankündigung, eine Vollstreckungsankündigung eines Obergerichtsvollziehers Ludger Roth sowie eine Rechnung.
Auch diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der DGUV noch vom Gerichtsvollzieher. Die benannten Gerichtsvollzieher gibt es zwar, die Schreiben sind jedoch falsch. Allen Empfängern solcher Schreiben wird empfohlen, nicht auf diese Schreiben zu reagieren und keine Zahlungen zu leisten.
Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden über diese Entwicklung bereits informiert und außerdem Kontakt zur SCHUFA aufgenommen. Ein beispielhaftes Schreiben haben wir Ihnen in der rechten Spalte beigefügt.