Arbeitschutz
Sozialpolitik

Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte künftig erst ab 50 Beschäftigten

T+F 15/2026, SP 08/2026

Der Deutsche Bundestag hat die Anhebung des Schwellenwerts bei der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beschlossen. Sie soll künftig erst ab 50 Beschäftigten und nicht wie bisher ab 20 Beschäftigten gelten.

Ansprechpartner

Portraitbild von Marko Graumann
Marko Graumann
Berater Arbeitssicherheit
Portraitbild von Stefan Brunken
Stefan Brunken
Berater Arbeitssicherheit /
Umwelt & Nachhaltigkeit
Portraitbild von Marc Bening
Marc Bening
Syndikusrechtsanwalt ∙ Recht