Berlin beschließt Ausbildungsplatzumlage
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat die Ausbildungsplatzumlage beschlossen – trotz Kritik aus der Berliner Wirtschaft. Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden werden einbezogen, maßgeblich ist eine Ausbildungsquote von 4,6 %. Wer darunter liegt, zahlt. Die Zahlungspflicht greift voraussichtlich ab 2028. Statt 2.000 wurden rund 1.300 zusätzliche Ausbildungsverträge erreicht. Gleichzeitig gelingt es vielfach nicht, angebotene Ausbildungsplätze zu besetzen. Aus Sicht der Berliner Wirtschaft liegt das weniger an fehlender Ausbildungsbereitschaft als an Matching-Problemen – die nun beschlossene Umlage wird daher vielfach als eine Art Strafzahlung wahrgenommen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 26. März 2026 die Einführung einer Ausbildungsplatzumlage beschlossen. Damit setzt die Regierungskoalition aus CDU und SPD ein Instrument um, das in der Berliner Wirtschaft seit Monaten auf deutliche Kritik stößt. Unternehmen, Kammern und Verbände der Region – darunter die Industrie- und Handelskammer Berlin, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg sowie Branchenvertretungen wie der Verband Druck und Medien NordOst – bewerten den Ansatz übereinstimmend als nicht zielführend.
Ausgangspunkt der politischen Entscheidung ist das Ziel, seit 2023 zusätzlich 2.000 Ausbildungsverträge zu schaffen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Tatsächlich sind rund 1.300 zusätzliche Verträge zustande gekommen – ein Wert, den die Berliner Wirtschaft ausdrücklich als beachtliche Leistung einordnet, insbesondere vor dem Hintergrund einer anhaltenden Konjunkturflaute und entgegen dem Bundestrend.
Umlagesystem betrifft alle Betriebe
Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich alle Arbeitgeber ihre Beschäftigtenzahlen melden müssen – unabhängig von ihrer Größe. Teil des Umlagesystems werden Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitenden.
Maßgeblich ist dabei die betriebliche Ausbildungsquote im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft. Referenzwert ist der aktuelle Bundesdurchschnitt von 4,6 Prozent. Dieser Wert dient als Benchmark: Unternehmen, die unterhalb dieser Quote ausbilden, werden zur Zahlung herangezogen, während Betriebe oberhalb dieser Schwelle von der Abgabe befreit sind und von Rückerstattungen profitieren können.
Die Systematik ist dreistufig angelegt:
- Ausbildungsquote unter 3,1 %: Zahlung einer Abgabe ohne Rückerstattung
- Ausbildungsquote zwischen 3,1 % und 4,6 %: Zahlung mit teilweiser Rückerstattung für zusätzliche Auszubildende (im Vergleich zum Stand 31.12.2024)
- Ausbildungsquote über 4,6 %: keine Abgabe, aber Rückerstattung für zusätzliche Auszubildende
Damit entsteht ein umfassendes Umlagesystem, das die Berliner Wirtschaft insgesamt in die Pflicht nimmt.
Start und Umsetzung
Nach aktuellen Informationen soll das Gesetz zunächst organisatorisch aufgebaut werden. Unternehmen werden ab 2027 verpflichtet, ihre relevanten Daten zu melden. Die eigentliche Zahlungspflicht ist nach derzeitiger Planung jedoch erst ab 2028 vorgesehen. Damit bleibt den Betrieben eine Übergangsphase, in der die konkreten Verfahren und Zuständigkeiten etabliert werden sollen.
Betriebe leisten bereits viel – stoßen aber an strukturelle Grenzen
Aus Sicht der Berliner Wirtschaft – eine Position, die auch der Verband Druck und Medien NordOst ausdrücklich teilt – greift die Umlage an der Realität vorbei. Die Zahlen zeigen: Berliner Unternehmen bilden bereits dort aus, wo es möglich ist. Die rund 1.300 zusätzlichen Ausbildungsverträge stehen für ein erhebliches Engagement.
Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis ein anderes Bild: Gerade in der Druckindustrie – ebenso wie in Handwerk oder Pflege – investieren Betriebe intensiv in Nachwuchsgewinnung, schaffen Ausbildungsplätze und gehen neue Wege in der Ansprache junger Menschen. Dennoch bleiben viele dieser Plätze unbesetzt. Für engagierte Unternehmen entsteht daraus eine doppelte Belastung: Einerseits fehlt der dringend benötigte Nachwuchs, andererseits kommen mit der Umlage zusätzliche finanzielle Belastungen sowie neue Melde- und Berichtspflichten hinzu. Für viele Betriebe bedeutet das in einem ohnehin angespannten Marktumfeld eine zusätzliche Belastung.
Das zentrale Problem liegt nicht pauschal in mangelnder Ausbildungsbereitschaft, sondern in strukturellen Herausforderungen beim Matching zwischen Betrieben und Bewerberinnen und Bewerbern sowie in Defiziten der Berufsorientierung.
Kritik: Mehr Bürokratie, zusätzliche Belastungen
Die Berliner Wirtschaft bewertet die Umlage weiterhin kritisch. Auch nach Anpassungen im Gesetz bleibe der grundlegende Ansatz verfehlt.
Im Mittelpunkt der Kritik stehen:
- zusätzlicher Bürokratieaufwand durch Melde- und Umlagesystem
- finanzielle Belastungen für Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Zeiten
- fehlende Wirksamkeit bei der Lösung der eigentlichen strukturellen Probleme
Die Unternehmensverbände sprechen in diesem Zusammenhang von einem „Misstrauensvotum gegen die Berliner Wirtschaft“.
Politisches Signal sorgt für Irritation
Besonders kritisch wird das politische Vorgehen bewertet. Trotz nachweisbarer Anstrengungen der Betriebe und erkennbarer struktureller Ursachen für unbesetzte Ausbildungsplätze hält der Senat an einem regulativen Instrument fest. Aus Sicht der Berliner Wirtschaft – und auch des Verbandes Druck und Medien NordOst – sendet dieser Beschluss ein problematisches Signal: Das Engagement der Unternehmen für die duale Ausbildung wird nicht ausreichend gewürdigt, während gleichzeitig neue Belastungen aufgebaut werden. Die Folge: Die Wirtschaftspartner haben ihren Austritt aus dem Bündnis für Ausbildung erklärt. Damit ist ein zentrales Forum für die gemeinsame Fachkräftesicherung in Berlin vorerst geschwächt.
Mit der Ausbildungsplatzumlage setzt Berlin auf staatliche Steuerung und Umverteilung im Ausbildungsmarkt. Ob dieses Instrument geeignet ist, tatsächlich mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen, darf ernsthaft bezweifelt werden. Klar ist: Die Herausforderung liegt weniger in fehlenden Ausbildungsplätzen als vielmehr in der Frage, wie Angebot und Nachfrage besser zusammenfinden. In besseren Rahmenbedingungen für Ausbildung sieht auch der VDMNO einen entscheidenden Hebel – nicht in zusätzlichen Abgaben.
