Wie geht es weiter mit dem Verpackungsgesetz 2019?

Das neue Verpackungsgesetz verunsichert viele Unternehmen. Auch wenn im Rahmen der Roadshow „InfoKompakt“ und mit Hilfe des bvdm-Leitfaden zum Verpackungsgesetz bereits viele Fragen geklärt werden konnten, bereiten insbesondere spezifische Unternehmensfragen Schwierigkeiten in der rechtsicheren Auslegung. Der bvdm sammelt nun zentral Fragen und leitet diese zur offiziellen Klärung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister weiter.

Das enorme Interesse an der Info-Roadshow der Verbände Druck und Medien zum Verpackungsgesetz 2019 zeigt, wie wichtig das Thema für die Druckindustrie ist. Viele Fragen zu den bereits bestehenden Regelungen der Verpackungsverordnung, vor allem aber zu den neuen Regelungen durch das Verpackungsgesetz, konnten dort bereits geklärt werden, es blieben aber auch eine Reihe von Fragen offen.

Geschuldet ist dies aus Sicht des bvdm der unzureichenden Praxisorientiertheit des Gesetzes. Die exakten Auslegungen seitens des Gesetzgebers werden teils bewusst ausgelassen, um dies der anschließenden Verwaltungspraxis (und manchmal auch der Rechtsprechung) zu überlassen. Inwieweit diese direkt zum Stichtag 1.1.2019 tätig wird, lässt sich schwer abschätzen. Aber so viel ist sicher: auch die überwachenden Behörden müssen sich zunächst in die Thematik einfinden, sodass zumindest ein kleiner Vollzugsverzug zu erwarten ist.

Der bvdm schlägt für eine umfassende Klärung der offenen Fragen ein gemeinsames Vorgehen vor. Einzelfragen zu Fallbeispielen sammelt der bvdm zentral und sendet diese zur Beantwortung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. In regelmäßigen Abständen informiert der bvdm die Mitglieder über die neuen Erkenntnisse aus den Antworten der Zentralen Stelle, sodass nach und nach weitere spezifische Fragestellungen geklärt werden können.

Die Druckereien, die feststellen, dass ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen zu lizenzieren und zu registrieren sind, da sie typischerweise beim privaten Endverbraucher (private Haushalte, aber auch denen vergleichbare Anfallstellen) als Abfall anfallen, müssen jetzt unbedingt tätig werden. Sie sollten sich umgehend registrieren und mit einem geeigneten Systembetreiber einen Lizenzvertrag über ihre voraussichtliche jährliche Verpackungsmenge abschließen. Zur schnellen Übersicht, wie Druckereien den Anforderungen aus dem Verpackungsgesetz nachkommen können, haben wir die wichtigsten Pflichten und Schritte in einer Kurzfassung zusammengestellt.
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  • #wissenswertevereint
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Ausführlich behandelt der Leitfaden zum Verpackungsgesetz in seiner aktualisierten Form die Begrifflichkeiten und Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz. Diesen Leitfaden können Sie per Mail in Ihrer Geschäftsstelle bestellen.

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