// NEUER TERMIN // 16.06.2020 // 15.00 Uhr // Online-Seminar: Neue Rechtslage oder warum jeder Unternehmer die neuen Insolvenzregelungen kennen sollte!

  • Gibt es durch COVID-19 besondere Gefahren bei Insolvenzen?
    Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet, ein Drittel plant das noch, Hunderttausende von Hilfsanträgen sind bei Förder- und Hausbanken eingegangen, die Wirtschaft blickt mit Schrecken auf die sich anbahnende Rezession. Unternehmen, die den Gedanken an eine Insolvenz noch vor wenigen Wochen weit von sich gewiesen haben, müssen um ihr Überleben fürchten und prüfen daher jetzt alle Optionen.
  • Insolvenzen betreffen auch Sie als Kunden oder Lieferant!
    Da Insolvenzen immer auch Kunden wie Lieferanten treffen können, sollten alle Unternehmer die grundlegenden Änderungen zum Wirtschaftsrecht kennen, die bereits im März 2020 in Kraft getreten sind.
    Die Verbände Druck und Medien bieten daher ihren Mitgliedsunternehmen exklusiv und kostenlos an, die neuen Regelungen und ihre Konsequenzen im Rahmen eines 90-minütigen Webinars durch den versierten Insolvenzrechtler Prof. Dr. Volker Römermann kennenzulernen.

Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vom 27. März 2020, das eine eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 (mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31. März 2021) bringt, beschneidet nachhaltig Anfechtungsrechte und die Haftung von Geschäftsleitern und schränkt übergangsweise die Rechte von Gläubigern ein. Zudem wird zukünftig die Durchführung von Online-Gesellschafterversammlungen erleichtert.

Auch wenn Insolvenzanträge nicht gestellt werden müssen, ist es mit enormen Gefahren verbunden, wenn ein zahlungsunfähiges Unternehmen den Antrag daraufhin nicht stellt, sondern versucht, irgendwie durchzukommen (Zombie-Unternehmen).

  • Das erfahren Sie im Online-Seminar
    – Alles über die Hintergründe dieses Gesetzes und über seine Entstehung
    – Warum mit dem Gesetz eine Systemänderung im Insolvenzrecht verbunden ist
    – Wieso auf einmal mehrere Insolvenzantragsregeln nebeneinander gelten
    – Welche Rechte die Gläubiger verlieren
    – Was ein Insolvenzverwalter zukünftig darf und was nicht mehr geht
    – Ob es überhaupt sinnvoll ist, keinen Insolvenzantrag zu stellen
    – Was Zombie-Firmen sind und welche Gefahren von ihnen ausgehen
    – Wie bei Ausgangssperre Gesellschafterversammlungen stattfinden können
  • So funktioniert das Online-Seminar
    Das Seminar ist interaktiv dank modernster Web-Konferenztechnik. Es können also von den Teilnehmern auch gezielt Fragen gestellt werden.
    Die Anonymität der Teilnehmer untereinander bleibt bei diesem Seminar gewahrt.
    Das Seminar findet statt am 16.06.2020 von 15:00 bis 17:00 Uhr
    Senden Sie uns Ihre Email, wenn Sie an diesem Webinar exklusiv nur für Mitglieder der Verbände Druck & Medien teilnehmen möchten.

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    Anschließend senden wir Ihnen den Link für den Zugang zum Webinar per Email zu.

  • Der Referent des Online-Seminars

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann ist Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG sowie Geschäftsführer der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Seit 1998 fungiert er als Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V. und als Direktor des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin.
Außerdem ist er Präsident der German Speakers Association (GSA) e.V.
Certified Professional Speaker, Fachanwalt für Insolvenzrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Arbeitsrecht