Warenkreditversicherung: Staatlicher Schutzschirm läuft am 30. Juni 2021 aus
Das Bundesfinanzministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung verkündet, dass der im April 2020 aufgespannte Schutzschirm für Lieferketten planmäßig am 30. Juni 2021 auslaufen wird. Daher endet die 30 Milliarden Euro umfassende Bundesgarantie für Entschädigungszahlungen von Kreditversicherern zum 30. Juni.
Ab Juli müssen daher Schadenzahlungen, die im Falle von Zahlungsausfällen von Abnehmern entstehen, wieder vollständig von Kreditversicherern übernommen werden.
- Gründe für die ausbleibende Verlängerung
Die befürchtete Insolvenzwelle, die hohe Forderungsausfälle bei den Kunden der Lieferanten hervorgerufen hätte, ist bisher – vor allem aufgrund der umfangreichen staatlichen Corona-Hilfen und der kontinuierlichen Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – weitestgehend ausgeblieben.
Der Schutzschirm hat seinen Zweck erfüllt. Die derzeitigen wirtschaftlichen Daten – insbesondere für das Verarbeitende Gewerbe – geben Anlass zur Hoffnung auf eine Erholung der Wirtschaft. Ein Lieferkettenzusammenbruch erscheint derzeit aus Sicht der Versicherungswirtschaft wohl nicht mehr wahrscheinlich – zumal die Überbrückungshilfen III voraussichtlich bis zum Ende des Jahres verlängert werden wird und auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aller Voraussicht nach erneut verlängert wird.
Dennoch betonen beide Seiten, dass bei entsprechender Entwicklung des Infektionsgeschehens und einer damit einhergehenden erneuten Gefährdung der Lieferketten es auch über den 30. Juni hinaus die Möglichkeit geben wird, gemeinsam abgestimmte Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen.
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