Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte: Übersicht zur Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG in den Ländern

Die BDA hat eine Übersicht zur Verfügung gestellt, aus der sich ergibt, in welchen Fällen die einzelnen Bundesländer derzeit Entschädigungsleistungen für Verdienstausfall auch an ungeimpfte Arbeitnehmer zahlen.

Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmer eine Entschädigung, wenn sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes hatten. Eine solche Entschädigung ist nach § 56 Abs. 1 Satz 4 allerdings für solche Personen ausgeschlossen, die z. B. durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätten vermeiden können.

Die konkrete Umsetzung dieser Regelung obliegt den Ländern. Diese unterscheidet sich etwa bei Fragen nach dem Nachweis von Impfungen oder möglichen Kontraindikationen sowie bezüglich der Behandlung von ungeimpften Infizierten. Registrierte Mitglieder finden hier eine Übersicht zur Umsetzung von § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG in den Ländern.

Die Übersicht enthält die uns dazu bislang bekannten Informationen. Eine Rückmeldung aus dem Saarland konnte bisher aufgrund noch laufender interner Abstimmungsprozesse nicht erfolgen. Wenn Sie zusätzliche Informationen zur Umsetzung in den Ländern haben, können Sie uns diese gerne zukommen lassen.

Ferner finden registrierte Mitglieder hier eine Rückmeldung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Einschätzung zu der Frage, ob im Falle der Absonderung eines ungeimpften Arbeitnehmers aufgrund der Einreise aus einem Risikogebiet i. S. d. IfSG (d. h. Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet) eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG greift, wenn die Reise in das Risikogebiet beruflich veranlasst war.

Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden