Urlaubsrückkehrer: Information zum Umgang in Zeiten von Corona
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gibt Hinweise zum Umgang mit Urlaubsrückkehrern.
Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen. Anlässlich der Ferienzeit ergeben sich in diesem Zusammenhang Fragen zu möglichen Folgen von Urlaubsreisen der Arbeitnehmer.
- Liste der Risikogebiete
Die aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf folgender Webseite zu finden: www.rki.de.
Einreisende können die 14-tägige Quarantäne vermeiden, wenn sie mit ärztlichem Attest nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Ein solcher Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt worden sein. Es ist aber auch möglich, sich nach der Einreise testen zu lassen.
Die Hinweise zum Umgang mit Urlaubsrückkehrern finden Sie hier.