Corona: KfW-Merkblatt für Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“
- Neues Merkblatt: Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Die Beantragung des KfW-Schnellkredits und der Corona-Hilfskredite des KfW-Sonderprogramms 2020 setzen voraus, dass sich das antragstellende Unternehmen am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben darf.
Die KfW-Bank hat nun ein neues Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ veröffentlicht, das die Prüfungsschritte und Kriterien zusammenfasst.
Das Merkblatt soll dabei helfen, einzuordnen, ob der Fall eines “Unternehmens in Schwierigkeiten” vorliegt, wobei auch nach der Rechtsform der Unternehmen differenziert wird.