Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das Bundesarbeitsministerium hat FAQs zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie eine Übersicht über weitere bestehende Umsetzungshilfen veröffentlicht. In einem Dialogprozess mit der zuständigen Kontrollbehörde hat die BDA auch auf die besonderen mittelbaren Herausforderungen des Gesetzes für KMU hingewiesen.

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden große Unternehmen ab 2023 verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch neue Kontroll- und Dokumentationspflichten menschenrechts- und umweltbezogene Standards in ihren Lieferketten eingehalten werden.

  • FAQ und Umsetzungshilfen

Zur Umsetzung des LkSG hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht, der unter diesem Link abrufbar ist.

Eine Übersicht über die bestehenden Umsetzungshilfen der Bundesregierung zum LkSG kann hier abgerufen werden.

  • Kontrolle der Umsetzung durch das BAFA

Für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Die Aufgaben nach dem LkSG sollen zukünftig an einer neuen Außenstelle an zwei neuen Standorten in Borna (Sachsen) und in Merseburg (Sachsen-Anhalt) wahrgenommen werden; deren Aufbau soll bis zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Es gibt inzwischen auch die Möglichkeit, das BAFA über ein Kontaktformular, welches unter folgendem Link abrufbar ist, zu kontaktieren.

Im Rahmen eines Dialogprozesses zur Umsetzung des LkSG haben Verbände und andere Stakeholder Eingaben an das BAFA abgegeben, die hier abgerufen werden können.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat darin deutlich gemacht, dass bei der Umsetzung des LkSG auch die Belange der KMU berücksichtigt werden müssen, die zwar außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs liegen, aber indirekt betroffen seien.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.