Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie – Bundesrat stoppt Hinweisgeberschutzgesetz
Das am 16. Dezember 2022 vom Bundestag beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz hat am Freitag, 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Mehrheit im Bundesrat erhalten. Damit ist das Gesetz zunächst am Widerstand der unionsgeführten Länder gescheitert.
In der Länderkammer wurde insbesondere die überschießende Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Bezug auf die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs kritisiert.
Die Umsetzungsfrist der Whistleblowing-Richtlinie ist bereits im Dezember 2021 abgelaufen. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.
- Bewertung des bvdm
Das Votum des Bundesrates ist erfreulich, eröffnet es doch die Möglichkeit, dass im Rahmen eines konstruktiven Vermittlungsverfahrens zumindest einige Belastungen reduziert werden, die nach dem Bundestagsvotum auf Unternehmen in Deutschland zugekommen wären.
So würde etwa die Pflicht zur Schaffung interner Meldekanäle für anonyme Meldungen in Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten hohe Kosten und zusätzliche Bürokratie, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verursachen.