Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Ab 1. August 2022 treten für Arbeitgeber relevante Neuregelungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie in Kraft. Der bvdm hat dazu ein Merkblatt erarbeitet. Zudem werden die Musterarbeitsverträge, die der bvdm gemeinsam mit den Landesverbänden den Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellt, an die neuen Vorgaben angepasst.

Am 23. Juni 2022 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der am 31. Juli 2019 in Kraft getretenen europäischen „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ beschlossen. Damit werden das Nachweisgesetz und andere Regelungen geändert. Den Gesetzentwurf sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.