Corona: Ausnahmeregelung für Krankschreibungen letztmalig bis 31. Mai 2020 verlängert
Stand 14. Mai 2020: Die Sonderregelung, dass Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden können, wird letztmalig verlängert bis zum 31. Mai 2020.
Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Sonderregelung zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese bis zum 18. Mai 2020 verlängert hatte.
Am 14. Mai 2020 hat der GBA beschlossen, diese befristete Sonderregelung letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 zu verlängern. So lange darf noch die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen (mit Verlängerungsmöglichkeit für weitere 7 Kalendertage) auch nach telefonischer Anamnese sowie Videotelefonie erfolgen. Ab dem 1. Juni 2020 gilt dann wieder, – wie vor der Corona-Pandemie – dass für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eine Untersuchung durch den Arzt notwendig ist.
Den Beschluss des GBA und die Begründung finden Sie hier.
- Stellungnahme bvdm