Telefonische Krankschreibung weiter möglich + + UPDATE + + Verlängert bis zum 30. Juni 2021
Angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. März 2021 beschlossen, diese Sonderregelung erneut bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.
Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also weiterhin telefonisch für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.
Der G-BA betont dabei, dass die niedergelassenen Ärzte sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen und prüfen müssen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.