Teil-Lockdown: Dezemberzuschüsse bis Ende März 2021 beantragen
Die Unternehmen und Selbstständige, die nach den Novemberschließungen auch im Dezember von Schließungen direkt, indirekt oder mittelbar betroffen waren, können nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten. Die Höhe der Zuschüsse wird wieder 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 betragen. Somit werden den Betroffenen tageweise anteilig für die Dauer des coronabedingten Lockdowns – im Dezember waren dies 31 Tage – Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des Nettoumsatzes vom Dezember 2019 gewährt.
Die reguläre Auszahlung der Dezemberhilfen soll ebenfalls im Laufe des Januars erfolgen. Die Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.
Informationen gibt es auf der bundeseinheitlichen digitalen Plattform über die die Beantragung der Dezemberhilfen erfolgt. Darüber hinaus finden sich im Online-FAQ-Katalog der Dezemberhilfen umfassende und sehr detaillierte Informationen zu diesen außerordentlichen Wirtschaftshilfen sowie diverse Hinweise zur Antragsstellung.
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