Tarifverhandlungen Druckindustrie: siebte Runde in Hamburg
Am 9. April 2019 werden die Tarifverhandlungen der Druckindustrie nach langer Verhandlungspause fortgesetzt. Allerdings zeigt ver.di bisher wenig Interesse an konstruktiven Verhandlungen und mobilisiert bereits jetzt für öffentliche Streikversammlungen am 16. April 2019.
Seit der letzten Verhandlungsrunde zwischen bvdm und ver.di am 30. Januar 2019 hatte die Gewerkschaft zum wiederholten Mal versucht, die Landesverbände des bvdm durch gezielte Streikaktionen gegen einzelne Unternehmen zu regionalen Tarifverhandlungen für Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zu zwingen. Die bestreikten Unternehmen und ihre Verbände haben dies jedoch abgelehnt und die Gewerkschaft immer wieder auf die Notwendigkeit einer bundesweit einheitlichen Lösung verwiesen. Aufgrund der solidarischen Haltung der von ver.di teilweise massiv bestreikten Betriebe ist die Strategie der Gewerkschaft, einen Keil in die Arbeitgeberseite zu treiben, nicht aufgegangen. Dies hat ver.di nunmehr offenbar eingesehen und kehrt an den Verhandlungstisch mit dem bvdm zurück.
Bereits im Oktober 2018 hatten die Arbeitgeber der Gewerkschaft Kompromissvorschläge zur Lösung des Tarifkonflikts gemacht. Der bvdm hält diese weiter aufrecht, insbesondere das Angebot für einen Lohnabschluss, bestehend aus einer zweistufigen Lohnerhöhung von in der Summe 3,8 % und Einmalzahlungen von insgesamt 400 € bei einer Laufzeit von 30 Monaten.
Gleichzeitig muss es aber eine Einigung zum Manteltarifvertrag geben. Insbesondere die Schaffung von Öffnungsklauseln, die es den Betrieben ermöglichen würden, tarifliche Regelungen an die konkreten Anforderungen und Bedingungen vor Ort anzupassen, könnten aus Sicht der Arbeitgeber eine gute Lösung für alle Beteiligten sein.
- Öffnungsklauseln als Kompromiss mit Vorteilen für alle
Wenn die Regeln eines Tarifvertrages zu einem Betrieb und seinen Mitarbeitern nicht so richtig passen, sollen die Betriebe im Einzelfall davon abweichen dürfen. Das kann bedeuten: eine höhere Arbeitszeit, dafür Entlastungen für ältere Schichtarbeiter oder Sicherung der Arbeitsplätze. Weniger Zuschläge, dafür mehr Geld für die Altersvorsorge.
Diese Abweichungen vom Tarifvertag kommen nur zustande, wenn die Arbeitnehmer – vertreten durch den Betriebsrat – zustimmen. Dabei können sie auch Vorteile für die Arbeitnehmer herausholen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt alles beim Alten.
Über solche Möglichkeiten möchte der bvdm mit ver.di verhandeln. Damit die Regeln, nach denen in den Betrieben gearbeitet wird, bestmöglich auf diese und ihre Beschäftigten zugeschnitten sind. Ein Plakat zur Verwendung im Betrieb zum Thema Öffnungsklauseln finden Sie hier.
Bisher hat es ver.di jedoch abgelehnt, sich konstruktiv mit den Vorschlägen der Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Der bvdm fordert ver.di daher dazu auf, mit den Arbeitgebern alle Möglichkeiten zum Erhalt eines funktionsfähigen Flächentarifvertrages ernsthaft zu diskutieren und Kompromissbereitschaft zu zeigen.
- Streikversammlungen am 16. April 2019 in Essen und München
Eine Einigung erwartet die Verhandlungskommission des bvdm für den 9. April allerdings nicht. Aktuell ruft ver.di zu öffentlichen „Streikversammlungen“ am 16. April in Essen und München auf. Diese Mobilisierung bereits vor dem anstehenden Verhandlungstermin kritisiert der bvdm scharf. Aus Sicht der Arbeitgeber ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass die Gewerkschaft am 9. April gar nicht ernsthaft verhandeln will und weiterhin Blockadepolitik betreibt.
Informationen zu den Tarifverhandlungen sowie Plakate und Flugblätter finden Sie unter www.bvdm-online.de/tarif.
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier
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