Tarifliche Jahresleistung 2022 – Hinweise für Arbeitgeber

Die Jahresleistung ist bis zum Ende des Jahres fällig. Fragen rund um die tarifliche Sonderzahlung beantwortet der aktualisierte Leitfaden des bvdm.

Nach den Tarifverträgen der Druckindustrie haben Arbeitnehmer und Auszubildende Anspruch auf Zahlung einer „tariflichen Jahresleistung“ zum Ende des Jahres. Berechnungsgrundlage ist der zum Fälligkeitszeitpunkt (31.12.) gültige Tariflohn.

Auch noch 2022 ergeben sich Besonderheiten aufgrund der tariflichen Regelungen zur Bewältigung der Corona-Krise, die die Tarifparteien der Druckindustrie im Mai 2020 vereinbart hatten.

Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die tarifliche Jahresleistung finden Arbeitgeber im Leitfaden des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm). Den Leitfaden des bvdm sowie die Tabellen zur tariflichen Jahresleistung können Mitglieder bei Inge Oberheide, T: 0511 33806-33, E: oberheide@vdmno.de anfordern.