Tarifliche Jahresleistung 2018 – Hinweise für Arbeitgeber
Die nachwirkenden Tarifverträge der Druckindustrie sehen einen Anspruch auf tarifliche Jahresleistung am Ende des Jahres vor. Aufgrund der noch laufenden Tarifverhandlungen empfiehlt der bvdm, die Jahresleistung 2018 vorläufig auf Basis des Jahres 2017 abzurechnen.
Nach dem Manteltarifvertrag der Druckindustrie haben Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Jahresleistung zum Ende des Jahres. Berechnungsgrundlage ist der zum Fälligkeitszeitpunkt (31.12.) gültige Tariflohn. Eine Aussage über die Höhe der Jahresleistung 2018 ist aufgrund der noch laufenden Tarifverhandlungen zwischen dem bvdm und der Gewerkschaft ver.di über ein neues Lohnabkommen und die Reform des Manteltarifvertrages derzeit nicht möglich.
Wir empfehlen, die für 2017 maßgeblichen Tabellen vorläufig zur Berechnung zu verwenden und die Arbeitnehmer darauf hinzuweisen. Sobald neue Jahresleistungstabellen abgestimmt wurden, werden wir Ihnen diese natürlich zur Verfügung stellen.
- Hinweis zur Nachwirkung der Tarifverträge
Die Manteltarifverträge für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte der Druckindustrie wurden durch die Arbeitgeber zum 30. September 2018 gekündigt. Seit dem 1. Oktober 2018 befinden sich diese Tarifverträge daher in der Nachwirkung. Das bedeutet, dass die Regelungen für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse, die am 30. September 2018 bereits bestanden haben, weiter gelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
Auf Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ab dem 1. Oktober 2018 begonnen hat, erstreckt sich die Nachwirkung nicht.
Für Rückfragen rund um die Nachwirkung der Tarifverträge und die tarifliche Jahresleistung stehen Ihnen die Juristen des vdmno gerne zur Verfügung.