Tariferhöhung zum 1. Juni 2020
Mit Wirkung zum 1. Juni 2020 steigen die Löhne und Gehälter der gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der Druckindustrie aufgrund des Tarifabschlusses von 2019 um 2,0 %. Dies hat auch Auswirkungen auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes.
Das aktuelle Lohnabkommen sowie den aktuellen Gehaltstarifvertrag erhalten Sie per Email bei Inge Oberheide (oberheide@vdmno.de).
- Auswirkung der Erhöhung auf das Kurzarbeitergeld
Leitfaden „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld“ des bvdm.
- WIR HELFEN IHNEN GERNE WEITER
Bei Fragen rund um das Thema Tarifrecht und die Kurzarbeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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