Tariferhöhung zum 1. Juni 2020

Mit Wirkung zum 1. Juni 2020 steigen die Löhne und Gehälter der gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der Druckindustrie aufgrund des Tarifabschlusses von 2019 um 2,0 %. Dies hat auch Auswirkungen auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes.

Das aktuelle Lohnabkommen sowie den aktuellen Gehaltstarifvertrag erhalten Sie per Email bei Inge Oberheide (oberheide@vdmno.de).

  • Auswirkung der Erhöhung auf das Kurzarbeitergeld

Leitfaden „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld“ des bvdm.

Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden