Tariferhöhung zum 1. August 2021 | Verschiebung bis Januar 2022 möglich
Zum 1. August 2021 steigen die tariflichen Löhne und Gehälter in der Druckindustrie um 1,0 %. Aufgrund des Sondertarifvertrages zur Bewältigung der Coronakrise können Betriebe diese Erhöhung bis Anfang Januar 2022 verschieben. Voraussetzung ist der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
Im Mai 2020 hatten sich die Tarifvertragsparteien der Druckindustrie darauf geeinigt, anlässlich der Coronakrise die für 2020 und 2021 vereinbarten Erhöhungen der Tariflöhne um jeweils drei Monate zu verschieben. Das geltende Lohnabkommen wurde um fünf Monate bis mindestens 31. Januar 2022 verlängert.
Aufgrund des geltenden Lohnabkommens steigt der tarifliche Wochenecklohn (Lohngruppe V 100 %) ab 1. August 2021 um 1 % auf 659,88 Euro (Stundenlohn 18,85 Euro (West) bzw. 17,37 Euro (Ost)). Gleichzeitig steigen auch die Gehälter der Angestellten sowie die Ausbildungsvergütungen.
Das Lohnabkommen sowie den aktuellen Gehaltstarifvertrag, können Sie als Mitgliedsunternehmen in der vdmno-Geschäftstelle bei Inge Oberheide per Telefon 0511/33806-33 oder per E-Mail oberheide@vdmno.de erhalten.
- Verschiebung um 5 Monate gegen Beschäftigungssicherung
Muster für Vereinbarungen zur Verschiebung der Tariferhöhungen können Sie als Mitgliedsunternehmen in der vdmno-Geschäftstelle bei Inge Oberheide per Telefon 0511/33806-33 oder per E-Mail oberheide@vdmno.de erhalten.
- Auswirkung der Erhöhung auf das Kurzarbeitergeld
- Zwölftelung von Jahresleistung und Urlaubsgeld 2021
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