Tarifabschluss in der Druckindustrie erzielt

Die Verhandlungen in Frankfurt begannen am Mittag des 2. Mai 2019 und dauerten die gesamte Nacht. In den frühen Morgenstunden des 3. Mai konnte schließlich ein Ergebnis erzielt werden. Der Tarifabschluss enthält folgende Komponenten:

  • I. Lohnabkommen

Arbeitgeber und Gewerkschaft einigten sich auf ein neues Lohnabkommen mit einer Laufzeit von insgesamt 36 Monaten, gerechnet ab dem 1. September 2018. Die Tariflöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie steigen in drei Schritten an: um 2,4 % rückwirkend zum 1. Mai 2019, um weitere 2,0 % ab 1. Juni 2020 sowie um weitere 1,0 % zum 1. Mai 2021. Das Lohnabkommen ist erstmals zum 31. August 2021 kündbar.

  • II. Manteltarifvertrag

Deutlich schwieriger als die Einigung auf ein neues Lohnabkommen gestaltete sich das Finden eines Kompromisses zum Manteltarifvertrag (MTV), der durch den bvdm zum 30. September 2018 gekündigt worden war. Lange Zeit hatte ver.di jegliche Vorschläge zur Reform des MTV abgelehnt. Nun wurde vereinbart, ab Juni 2019 einen neuen Anlauf zur Reform des Tarifwerks unter Friedenspflicht zu unternehmen.

Um die komplexen Verhandlungen ohne die Belastungen eines Arbeitskampfes führen zu können, wurde vereinbart, den gekündigten MTV und die Anhänge vorübergehend, für die Zeit der Verhandlungen, wieder in Kraft zu setzen. Der wieder in Kraft gesetzte MTV endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, automatisch zum 30. April 2021. Verhandelte Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2021 in Kraft treten.

Grundlage der Gespräche sind zum einen die Forderungen der Arbeitgeber zur Reform des MTV sowie von ver.di eingebrachte Themen. ver.di wird nach entsprechender Beratung in der Tarifkommission bis spätestens 30. September 2019 einen eigenen Themenkatalog einbringen. Bestandteil der Verhandlungen soll aus Sicht von ver.di auch die Frage von allgemeinverbindlichen branchenbezogenen Lohnuntergrenzen sein. Um eine zügige Einigung zu erzielen, vereinbaren die Tarifvertragsparteien, sich alle zwei Monate zu treffen.

  • III. Annahmefrist

Die Tarifparteien haben eine Annahmefrist bis zum 31. Mai 2019 vereinbart. Der Sozialpolitische Ausschuss des bvdm (SPA) wird am 29. Mai über die Annahme des Tarifergebnisses entscheiden.

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