Tarifabschluss in der Druckindustrie
In der dritten Verhandlungsrunde haben bvdm und ver.di einen Tarifabschluss für die Druckindustrie erreicht. Neben einem neuen Lohnabkommen erzielten die Tarifpartner eine Einigung zum Manteltarifvertrag.
Die dritte Verhandlungsrunde in Berlin begann am 28. März 2022 und dauerte die gesamte Nacht. In den frühen Morgenstunden des 29. März konnte schließlich ein Verhandlungsergebnis erzielt werden.
Der Tarifabschluss enthält folgende Komponenten:
- Lohnabkommen
Arbeitgeber und Gewerkschaft einigten sich auf ein neues Lohnabkommen mit einer Laufzeit von 25 Monaten, gerechnet ab dem 1. Februar 2022. Die Tariflöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie steigen in zwei Schritten an: um 2,0 % zum 1. Mai 2022 sowie um weitere 1,5 % ab 1. Mai 2023. Das Lohnabkommen ist erstmals zum 29. Februar 2024 kündbar.
- Manteltarifvertrag ab 1. Mai 2022
Im Rahmen des 2020 geschlossenen Sondertarifvertrages zur Bewältigung der Corona-Krise hatten sich bvdm und ver.di neben einer Verlängerung des Lohnabkommens darauf geeinigt, die Laufzeit des Manteltarifvertrages (MTV) und seiner Anhänge bis zum 30. April 2022 zu verlängern.
Im Gegenzug für einen langfristigen Lohnabschluss, dessen Kostenbelastung deutlich unterhalb der Erwartungen der Gewerkschaft liegt, hat sich die Verhandlungskommission für eine Wiederinkraftsetzung des MTV und der Anhänge ab 1. Mai 2022 entschieden.
Der Manteltarifvertrag sowie die Anhänge gelten befristet für 30 Monate weiter und enden automatisch zum 31. Oktober 2024.
Ferner wurde vereinbart, kurzfristig Verhandlungen über die von den Arbeitgebern seit Jahren als veraltet kritisierten Besetzungsregeln in den Anhängen zum MTV aufzunehmen, um diese an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.
- Annahmefrist
Die Tarifparteien haben eine Annahmefrist bis zum 20. April 2022 vereinbart.