Tageszeitungen: Einigung zwischen BDZV und DJV – ohne dju/ver.di

Der neue Gehaltstarifvertrag sieht bei einer 31-monatigen Laufzeit zwei lineare Erhöhungen vor: Zum 1. Mai 2018 steigen die Gehälter um 1,9 %. Zum 1. Mai 2019 gibt es einen weiteren Anstieg um 2,4 %. Hinzu kommen Einmalzahlungen von 500 € im August 2018 und 600 € im März 2020.

Für Volontäre und Berufseinsteiger gelten Sonderregelungen. Ferner wurde eine Neufassung der Berufsjahresstaffel und eine Öffnungsklausel vereinbart, um Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Der Gehaltstarifvertrag ist erstmals zum 31. Juli 2020 kündbar.

Darüber hinaus einigten sich BDZV und DJV, den Manteltarifvertrag bis zum 31. Dezember 2020 in seiner bestehenden Form zu verlängern. Die durch den BDZV aus formalen Gründen überreichte Kündigung wurde für gegenstandlos erklärt. Das Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Verhandlungspartner. Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. August 2018 vereinbart.

Die dju in ver.di hat sich dem Tarifergebnis nicht angeschlossen und angekündigt, den Verhandlungsstand nun den Mitgliedern, die sich in einer Urabstimmung für unbefristeten Streik ausgesprochen hatten, zur Abstimmung zu stellen – ausdrücklich ohne Zustimmungsempfehlung.

Die Pressemitteilung von BDZV, DJV und dju vom 2. Juli 2017 finden Sie hier.