Stundung Sozialversicherungsbeiträge / Aktueller Stand und Einzelfragen
Die Sozialversicherungsträger ermöglichen den von der Corona-Pandemie betroffenen Arbeitgebern Beitragsstundungen. Wir geben einen Überblick über diesbezügliche Veröffentlichungen des GKV-Spitzenverbandes sowie Antworten zu offenen Einzelfragen. Die BDA fordert, diese erleichterten Stundungsmöglichkeiten für die Monate Mai und Juni 2020 fortzusetzen.
I. Überblick über aktuellen Stand
Die Verlautbarungen des GKV-Spitzenverbandes sind nicht nur relevant für die Stundung der Krankenversicherungsbeiträge, sondern auch für die Stundung der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, weil die Krankenkassen allein über die Stundung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags entscheiden.
Die inzwischen zum Thema Beitragsstundung vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Verlautbarungen finden registrierte Mitglieder hier.
II. Klärung offener Einzelfragen
Die beigefügten Verlautbarungen des GKV-Spitzenverbandes beantworten zwar viele wesentliche Fragen zum Thema Beitragsstundung. Drei für die betriebliche Praxis wichtige Aspekte werden aber aus unserer Sicht nicht hinreichend beantwortet. Nachfolgend finden Sie daher nähere Informationen, die die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmt hat.
1. Bedeutung des Vorrang-Erfordernisses
2. Rückzahlung der gestundeten Beiträge ab Mai
3. Stundungen für die ab Mai fälligen Beiträge
III. Forderung nach Fortsetzung der erleichterten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Die BDA hat in diesem Zusammenhang in einem Schreiben an verschiedene politische Entscheidungsträger (beispielhaft finden registrierte Mitglieder hier das Schreiben der BDA an das BMAS vom 09.04.2020) gefordert, die Erleichterungen für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge (insbesondere erleichterte Nachweispflichten sowie Verzicht auf Zinsen und Sicherungsmittel) für die Monate Mai und Juni 2020 fortzusetzen. Zudem regt die BDA in ihrem Schreiben an, die Rückzahlungsmodalitäten für gestundete Sozialversicherungsbeiträge so flexibel zu handhaben, wie es nach der jeweiligen Situation des Unternehmens erforderlich ist.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Das komplette Rundschreiben einschließlich Anlagen können registrierte Mitglieder hier downloaden.