Steuerfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen bis zu 3.000 Euro
Bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen von insgesamt bis zu 3.000 Euro zahlen. Eingebettet ist die Regelung in den „Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz“ und soll durch die Einführung einer neuen Regelung in § 3 Nummer 11c EStG umgesetzt werden. Die Druck- und Medienverbände stellen ihren Mitgliedern eine entsprechende Mustervereinbarung zur Verfügung.
Das komplette Rundschreiben einschließlich Entwurf der Regelung können registrierte Mitglieder hier downloaden