Statistikpolitik: Änderungen in den amtlichen Strukturstatistiken durch Einführung des EU-Unternehmensbegriffs
Im Rahmen des statistischen Harmonisierungsprozesses in der EU hat das Statistische Bundesamt (Destatis) im Jahr 2020 erstmals die Ergebnisse bestimmter Merkmale der amtlichen Strukturstatistiken auf Grundlage der neuen einheitlichen EU-Unternehmensdefinition veröffentlicht. Die entsprechende EU-Einheitenverordnung hat auch direkte Auswirkungen auf die einzelnen Merkmalsergebnisse der vom bvdm veröffentlichen Statistiken der Kostenstruktur- und Investitionserhebung für die Druck- und Medienindustrie. Nach jetzigem Stand wird die aktuelle Übergangsregelung für die ursprüngliche Darstellungsweise im Jahr 2022 auslaufen, sodass Destatis ab dem Jahr 2023 die Strukturstatistiken überwiegend unter Nutzung der EU-weit einheitlichen Definition veröffentlichen wird.
Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier #downloaden