Stärkung des fairen Wettbewerbs

Der bvdm begrüßt das Ziel des Gesetzgebers, den Abmahnmissbrauch einzudämmen, insbesondere im Hinblick auf Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße, die zum Zwecke der Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden. Die in das Gesetz aufgenommenen Ansprüche der Gewerkschaften sieht er jedoch kritisch.

  • Ansprüche der Gewerkschaften aus UWG und UKlaG
  • Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften und gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten
  • Stellungnahme bvdm

Den Gesetzentwurf sowie den vom Bundesrat gebilligten Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages finden Sie hier.

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