Staatlicher Schutzschirm für vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen
Angesichts der vor allem energiekostenbezogenen Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die inländische Wirtschaft hat die Bundesregierung am 8. April 2022 in einer Pressemitteilung staatliche Unterstützungsmaßnahmen für von den Kriegsfolgen betroffene Unternehmen angekündigt.
Im Hinblick auf massiv gestiegener Strom- und Erdgaskosten sind diese liquiditätsstützenden Maßnahmen zwar notwendig und daher zu begrüßen. Entscheidend ist jedoch, dass auch KMU hinreichend berücksichtigt werden. Es wird daher vor allem auf die konkrete Ausgestaltung, die schnelle Verfügbarkeit und unbürokratische Umsetzung der Hilfen ankommen.
Im Fokus der Hilfen steht die kurzfristige Liquiditätssicherung der betroffenen Unternehmen. Dabei geht es derzeit um insgesamt fünf Maßnahmen. Hierzu zählen neben neuen Kreditprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Erweiterung der Bürgschaftsprogramme auch zeitlich befristete Energiekostenzuschüsse für Unternehmen, Eigen- und Hybridkapitalhilfen sowie die Unterstützung von Energieunternehmen bei Liquiditätsengpässen.
Hinsichtlich des genauen Zeitpunktes der Umsetzung gibt es derzeit allerdings keine abschließenden Details. Die KfW-Hilfskredite, die angepassten Bürgschaftsprogramme sowie die Energiekostenzuschüsse sollen laut Ministeriumsangaben kurzfristig zur Verfügung stehen.
Folgende Eckpunkte sind derzeit bezüglich der − aus Sicht der meisten Druck- und Medienunternehmen − relevantesten Hilfsinstrumente bekannt:
- KfW-Kreditprogramm
Es wird ein KfW-Kreditprogramm eingeführt, welches zur kurzfristigen Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen genutzt werden soll. Dadurch sollen mittelständische und große Unternehmen zinsgünstige (überwiegend) haftungsfreigestellte Investitions- und Betriebsmittelkredite erhalten.
- Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme
Zudem sollen einzelne, bereits während der Coronakrise eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für diejenigen Unternehmen, die nachweislich von dem Ukrainekrieg betroffen sind, fortgesetzt werden. Dadurch sollen die Unternehmen beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten unterstützt werden.
- Energiekostenzuschüsse für energieintensive Unternehmen
Hierbei sollen zeitlich begrenzte Kostenzuschüsse zur temporären Kostendämpfung aufgrund enorm gestiegener Erdgas- und Strompreise gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines gestuften Modells. Der Unterstützungszeitraum soll im Februar 2022 beginnen und im September 2022 enden.
Weitere Details zu den Maßnahmen des Schutzschirms können der BMWKi-BMF-Maßnahmenübersicht entnommen werden.