Schulungspflicht beim Verwenden diisocyanathaltiger Stoffe
Nach dem 24. August 2023 benötigen Beschäftigte eine spezielle Schulung für den Umgang mit Stoffen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Diisocyanate enthalten. Hierüber ist ein Nachweis zu führen. Diisocyanate können z.B. in Klebstoffen, Beschichtungen, einigen Farben und Lacken, Dichtstoffen oder Schäumen vorkommen, wie sie auch in der Druckindustrie verwendet werden. Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, ob und ggf. welche Mitarbeiter zu schulen sind.