SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung soll zum 2. Februar 2023 enden
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die am 7. April 2023 auslaufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 aufzuheben. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Aufhebungsverordnung hervor, der am Donnerstag bekannt wurde.
Damit wird es ab Anfang Februar 2023 keine branchenübergreifenden Regelungen zum Infektionsschutz in Betrieben mehr geben. Derzeit sind die Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen. Außerdem müssen Arbeitgeber Impfungen unterstützen sowie Home-Office- und Testangebote für Beschäftigte prüfen. Diese Regelungen würden mit der Veröffentlichung der Aufhebungsverordnung entfallen.
Über die weiteren Entwicklungen dazu werden wir informieren.
Einschätzung des bvdm
Die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Heil ist als Schritt zur Normalität zu begrüßen. Aus Sicht des bvdm stärkt der Schritt die Eigenverantwortung der Betriebe und erkennt zugleich ihre hohen Arbeitsschutzstandards an. Es ist richtig, die Infektionsschutzvorschriften für Betriebe in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – wie die des öffentlichen Lebens – spätestens zum 2. Februar 2023 enden zu lassen.