Stromerzeugungsanlagen: Registrierung beachten
Die Bundesnetzagentur hat neue Hinweise zu den Meldepflichten im Marktstammdatenregister veröffentlicht. Verpflichtet zur Registrierung sind alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (z. B. Solaranlagen), aber auch von ortsfesten Stromspeichern.
Am 1. Juli 2017 ist die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV) nach §§ 111e und 111f EnWG veröffentlicht worden, die erst im November 2018 mit einer Novellierung in Kraft getreten ist. Diese Verspätung war vor allem auf das noch nicht technisch einwandfrei funktionierende Portal für die Registrierung und Meldung zurückzuführen. Am 31. Januar 2019 hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) in Betrieb genommen.
In das Marktstammdatenregister müssen sich nach § 3 i. V. m. § 5 MaStRV beispielhaft folgende Marktakteure mit ihren Einheiten zur Erzeugung, Speicherung und Verbrauch von Strom und Gas eintragen bzw. registrieren:
- Betreiber von Erzeugungseinheiten (Strom und Gas) müssen sich selbst ins Register eintragen, damit sie dort die Daten ihrer Einheiten (Definition siehe unten) registrieren und pflegen können.
- Stromverbraucher müssen sich und ihre Stromverbrauchseinheiten nur eintragen, wenn die Einheiten an das Höchst- oder Hochspannungsnetz angeschlossen sind.
- Gasverbraucher müssen sich und ihre Gasverbrauchseinheiten nur eintragen, wenn ihre Einheiten an das Fernleitungsnetz angeschlossen sind.
Daneben müssen sich unter der Bezeichnung „Akteur im Strommarkt“ und „Akteur im Gasmarkt“ folgende Akteure registrieren:
- Stromlieferanten (Abgabe von Strom an Dritte)
- Transportkunden: Dieser Begriff ist analog zum „Stromlieferanten“ zu verstehen. Auch hier gilt: Viele Unternehmen können Transportkunden sein, ohne dies zu wissen.
- Bilanzkreisverantwortliche
- Messstellenbetreiber
Die folgenden Einheiten müssen im MaStR registriert werden:
- Stromerzeugungseinheiten einschließlich EEG- und KWK-Anlagen
- Ortsfeste Stromspeicher als eigenständige Anlage, wenn sie mit einer Erzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik) verbunden sind
- Notstromaggregate, sofern sie ortsfest sind und im Parallelbetrieb zum Netz gefahren werden (können)
- Gaserzeugungsanlagen mit Ausnahme dieser, die weder mittelbar noch unmittelbar an ein Gasnetz angeschlossen sind oder werden sollen
- Gasspeicher mit Ausnahme derer, die nicht mittelbar noch unmittelbar an ein Gasnetz angeschlossen sind oder werden sollen
- Stromverbrauchseinheiten, wenn sie Strom aus dem Höchst- oder Hochspannungsnetz entnehmen
- Gasverbrauchseinheiten, nur, wenn sie Gas aus dem Fernleitungsnetz entnehmen
Detaillierte Informationen zum Markstammdatenregister befinden sich auf der Seite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/MaStR/Netzbetreiber/Netzbetreiber_node.html oder auf dem Webportal https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/welcheAnlagen.html.
Im März 2019 hat die Bundesnetzagentur Hinweise zur Registrierung von Stromspeichern für Erneuerbare Energien herausgegeben, die noch einmal deutlich machen, dass sich die Registrierungspflicht auf alle Stromspeicher bezieht, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien einspeichern und nach dem 31.07.2014 in Betrieb gingen. Für alle anderen Stromspeicher besteht die Registrierungspflicht, wenn sie nach dem 30.06.2017 in Betrieb gegangen sind.
Betreiber, die bisher nur ihre EEG-Anlage, nicht jedoch ihren Stromspeicher registriert haben, müssen die Registrierung des Stromspeichers im Marktstammdatenregister nachholen. Um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen infolge einer Sanktion nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 EEG zu vermeiden, muss eine Registrierung eines EE-Stromspeichers im Marktstammdatenregister bis zum 31.12.2019 erfolgen. Dies gilt allerdings nur für Stromspeicher, die mit erneuerbarem Strom befüllt werden.
Die gesamten Hinweise zur Registrierung von Stromspeichern für Erneuerbare Energien finden Sie ebenfalls auf der Seite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Ener-gie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Hinweispapiere/Stromspeicher.pdf?__blob=publicationFile&v=3