Reform des Teilzeit- und Befristungsrechts – Informationen für Betriebe
Über die neuen Regelungen zur Brückenteilzeit, Aufstockung der Arbeitszeit und für Arbeit auf Abruf ab 1. Januar 2019 gibt der bvdm ein Merkblatt heraus. Anfang 2019 finden im gesamten Bundesgebiet Informationsveranstaltungen zum neuen Teilzeitrecht sowie der geplanten Regulierung befristeter Arbeitsverhältnisse statt.
Mit unseren vdmno News 22/2018 vom 2. November 2018 hatten wir Sie zuletzt über das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit unterrichtet. Das Gesetz wurde am 14. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Eine Darstellung der neu gefassten §§ 7 bis 9a, 12 und 22 TzBfG finden Sie hier.
Das Gesetz umfasst folgende Elemente:
- Brückenteilzeit: Einführung einer befristeten Teilzeit in einem neuen § 9a TzBfG
- Verlängerung der Arbeitszeit: Änderung der Darlegungs- und Beweislastregelung zu Lasten des Arbeitgebers im § 9 TzBfG
- Arbeit auf Abruf: Änderung der Auffangregelung bezüglich der Mindestarbeitszeit in § 12 TzBfG
- Erörterungsanspruch für Voll- und Teilzeitbeschäftigte über die Dauer und Lage ihrer Arbeitszeit in § 7 TzBfG
- Ausdehnung des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrates in § 7 TzBfG
Informationen für Betriebe
Ein Merkblatt des bvdm zu den Neuregelungen finden Sie hier.
Die neuen Regelungen zum Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit sowie zur Arbeit auf Abruf sowie die für das nächste Jahr bereits angekündigte Regulierung befristeter Arbeitsverhältnisse werden erhebliche Herausforderungen für Unternehmen mit sich bringen.
Die Verbände Druck und Medien bieten daher branchenspezifische Informationsveranstaltungen zur Reform des Teilzeit- und Befristungsrechts in ganz Deutschland an. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.bvdm-online.de/infokompakt.
Die Veranstaltungen im vdmno-Verbandsgebiet im Überblick:
- Hannover
5. Februar 2019 14.00 bis 17.00 Uhr
Jetzt anmelden » - Berlin
12. Februar 2019 14.00 bis 17.00 Uhr
Jetzt anmelden » - Oldenburg
28. Februar 2019 14.00 bis 17.00 Uhr
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Kostenfrei für Mitglieder der Druck- und Medienverbände.
Für Nicht-Mitglieder wird eine Teilnahmegebühr von 50 Euro erhoben.