Referentenentwurf: Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse
Das Bundesarbeitsministerium hat am 14. April 2021 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts“ vorgelegt. Die darin vorgesehenen Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gehen noch über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus. In unserem Rundschreiben finden Sie die Erläuterungen zu folgenden Punkten:
- Verkürzung sachgrundloser Befristungen auf 18 Monate
- Quote für sachgrundlose Befristungen
- Unterrichtungsrecht des Betriebsrates
- Streichung der Haushaltsbefristung für den öffentlichen Dienst
- Befristung mit Sachgrund: Höchstgrenze 5 Jahre
- Karenzzeit von drei Jahren
- Zitiergebot
- Abweichungen durch Tarifvertrag
- Bewertung des bvdm und Ausblick
Den Referentenentwurf finden Sie hier …
Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden