Referentenentwurf: Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse

Das Bundesarbeitsministerium hat am 14. April 2021 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts“ vorgelegt. Die darin vorgesehenen Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gehen noch über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus. In unserem Rundschreiben finden Sie die Erläuterungen zu folgenden Punkten:

  1. Verkürzung sachgrundloser Befristungen auf 18 Monate
  2. Quote für sachgrundlose Befristungen
  3. Unterrichtungsrecht des Betriebsrates
  4. Streichung der Haushaltsbefristung für den öffentlichen Dienst
  5. Befristung mit Sachgrund: Höchstgrenze 5 Jahre
  6. Karenzzeit von drei Jahren
  7. Zitiergebot
  8. Abweichungen durch Tarifvertrag
  • Bewertung des bvdm und Ausblick

Den Referentenentwurf finden Sie hier …

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