Rechnerische Auswirkungen zum 1. Januar 2019
Zum 1. Januar 2019 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung erhöht sowie mehrere Änderungen bei den Beitragssätzen vorgenommen. Der Bundesverband Druck und Medien stellt Ihnen die Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar.
Ab dem 1. Januar 2019 gelten folgende Rechengrößen in der Sozialversicherung (Angaben ohne Gewähr)
- Rentenversicherung
Beitragssatz: 18,6 %
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:
West Erhöhung von 78.000 Euro auf 80.400 Euro
Ost Erhöhung von 69.600 Euro auf 73.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:
West Erhöhung von 6.500 Euro auf 6.700 Euro
Ost Erhöhung von 5.800 Euro auf 6.150 Euro
- Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz: Senkung von 3,0 % auf 2,5 %
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:
West Erhöhung von 78.000 Euro auf 80.400 Euro
Ost Erhöhung von 69.600 Euro auf 73.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:
West Erhöhung von 6.500 Euro auf 6.700 Euro
Ost Erhöhung von 5.800 Euro auf 6.150 Euro
- Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 0,9 % (Ab 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von Arbeitgebern und Versicherten zu gleichen Teilen getragen.)
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:
West/Ost Erhöhung von 53.100 Euro auf 54.450 Euro
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:
West/Ost Erhöhung von 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro
- Pflegeversicherung
Beitragssatz: Erhöhung von 2,55 % auf 3,05 %
Zusatzbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer: 0,25 % (Wird vom Arbeitnehmer alleine getragen.)
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:
West/Ost Erhöhung von 53.100 Euro auf 54.450 Euro
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:
West/Ost Erhöhung von 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro
Die in den folgenden Tabellen dargestellten Kostenbelastungen für 2019 sind Durchschnittswerte der rechnerischen Auswirkungen auf Kosten des Arbeitsplatzes (Stundensätze) und auf tarifabhängige Personalkosten. Nicht einbezogen sind z. B. Kostensteigerungen bei Material, Energie, Reparaturen, Mieten, Abschreibungen, Zinsen usw.
Je nach Personal- und Kostenstruktur sowie Lohn- und Gehaltsstaffelung sind die Auswirkungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Jedes Unternehmen sollte daher eigene Berechnungen vornehmen.
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