Rechnerische Auswirkungen durch das Lohnabkommen ab 29. März 2022

Am 29. März 2022 wurde zwischen dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und der Gewerkschaft ver.di ein neues Lohnabkommen vereinbart. Dadurch wird der bisherige Lohntarif, der bis zum 31. Januar 2022 gegolten hat, rückwirkend zum 1. Februar 2022 wieder in Kraft gesetzt.

Das Lohnabkommen der Tarifvertragsparteien der Druckindustrie enthält folgende Positionen:

  • Laufzeit von 25 Monaten (erstmals kündbar zum 29.02.2024)
  • Tariflohnerhöhung von linear 2,0 % ab dem 01.05.2022; der Wochenecklohn (Lohngruppe V 100 %) erhöht sich auf 673,08 Euro, der Stundenlohn steigt auf 19,23 Euro (neue Bundesländer auf 17,71 Euro)
  • Tariflohnerhöhung von linear 1,5 % ab dem 01.05.2023; der Wochenecklohn (Lohngruppe V 100 %) erhöht sich auf 683,18 Euro, der Stundenlohn steigt auf 19,52 Euro (neue Bundesländer [Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern] auf 17,98 Euro)

In seiner Sitzung am 13. April 2022 hat der Sozialpolitische Ausschuss des bvdm die Einigung angenommen. Die zentrale Tarifkommission von ver.di hat dem Tarifabschluss ebenfalls am 13. April 2022 zugestimmt. Der Tarifabschluss ist somit rechtswirksam.

Das komplette Rundschreiben mit einer Darstellung der rechnerischen Auswirkungen auf die Kostenbelastungen 2022 können registrierte Mitglieder hier #downloaden