Prävention bei Muskel-Skelett-Erkrankungen
- AMR 13.2 „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System“
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat am 25. Februar 2022 die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) mit dem Titel „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System“ bekannt gemacht. Die aktualisierte AMR 13.2 kann auf der Seite der BauA heruntergeladen werden: www.baua.de.
Sie beschäftigt sich mit den verschiedenen Gesundheitsgefährdungen, die mit erhöhten körperlichen Belastungen bei der Arbeit einhergehen.
Zu den körperlichen Belastungsarten im Sinne der AMR zählen:
Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten,
Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten,
Manuelle Arbeitsprozesse,
Ganzkörperkräfte und
Körperzwangshaltungen.
Sofern das Tragen der Last über längere Distanzen (> 10 m) oder in Verbindung mit erschwertem Gehen (z. B. Ackerboden, Schächte, Leitern, Klettern, Treppen, Steigungen/Gefälle > 10 °) erfolgt, ist auch die Belastungsart „Körperfortbewegung“ Bestandteil des Tragens.
Beschäftigten muss eine Wunschvorsorge ermöglicht werden. Über die Möglichkeit der Wunschvorsorge nach § 5 ArbMedVV muss z. B. im Rahmen der Unterweisung informiert werden. Dabei ist laut AMR 13.2 die Arbeitsmedizinische Empfehlung Wunschvorsorge zu berücksichtigen: www.bmas.de. Arbeitsmedizinische Empfehlungen haben allerdings keine Vermutungswirkung, sondern allein Empfehlungscharakter.
- DGUV Information „Muskel-Skelett-Belastungen − erkennen und beurteilen“
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Januar 2022 die DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“ aktualisiert. Die DGUV-Information kann hier heruntergeladen werden: publikationen.dguv.de.
Neben der Checkliste der DGUV können Unternehmen und Betriebe für das erste Grobscreening im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch den Basis-Check und das Einstiegsscreening bei körperlicher Belastung nutzen, welches die BAuA bereitstellt: www.baua.de.
- Weitere Hilfestellungen der BG ETEM zur Gefährdungsbeurteilung:
Unterstützung, wie eine vorgegebene Gefährdungsbeurteilung auf besonders belastende Tätigkeiten für das Muskel-Skelett-System vorgenommen werden muss, kann auch auf der Seite der BG ETEM nachgelesen werden: www.bgetem.de.
Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden