Änderungen im Pfändungsrecht und Pfändungsfreigrenzen 2021
- Angepasste Pfändungsfreigrenzen
Arbeitseinkommen ist nur beschränkt der Pfändung durch Gläubiger unterworfen, es bestehen Pfändungsfreibeträge. Diese müssen Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung beachten.
Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab dem 1. Juli 2021. Hier die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. - Änderungen im Pfändungsrecht
Diese Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft. Einen Überblick finden Sie im Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
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