Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung – Neue Pflichten
Druckunternehmen, die über elektronische Kassensysteme oder offene Ladenkassen verfügen und über diese Bargeschäfte betreiben, müssen seit Jahresbeginn neue Pflichten hinsichtlich der ordnungsgemäßen Kassenbuchführung beachten. Diese ergeben sich aus dem im Dezember 2016 erlassenen Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen.
Auf folgende Gesetzespunkte weist der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) besonders hin:
Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen wie z. B. Geldentnahmen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar vorzunehmen (sog. Einzelaufzeichnungspflicht). Zudem müssen Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden.
Der Gesetzgeber verstärkt außerdem die Steuerkontrolle in diesem Bereich. Ab dem Jahr 2018 soll eine sog. Kassen-Nachschau erfolgen. Diese hat zum Ziel, elektronische Kassensysteme und offene Ladenkassen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen unangekündigt zu überprüfen.