Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln: Neue Schlussfolgerungen veröffentlicht

Die EU-Kommission hat den „Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2009 vom 22. Juni 2020 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien“ veröffentlicht.
Alle Sprachfassungen der BVT-Schlussfolgerungen lassen sich hier finden: www.eur-lex.europa.eu

Der bvdm bereitet derzeit einen Leitfaden für Druckereien zu den Schlussfolgerungen vor.

Das komplette Rundschreiben finden registrierte Mitglieder hier.