Neues Förderangebot der KfW
Am 15.03.2020 geht ein neues Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an den Start: Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (293). Es richtet sich an kleine und mittelständige Unternehmen.
Bei der Erfüllung der deutschen Klimaschutzziele spielt der Mittelstand eine Schlüsselrolle. Durch frühzeitige Ausrichtung auf eine nachhaltige und klimagerechte Wirtschaftsweise kann er seine Vorreiterrolle ausbauen und gleichzeitig zur klimapolitischen Zielerreichung beitragen.
Mit dem neuen Programm möchte die KfW Anreize schaffen, in klimaschonende Maßnahmen zu investieren.
Folgende Eckpunkte sind im Förderprodukt gegeben:
- Das Förderprodukt richtet sich an mittelständische private und kommunale Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 500 Mio. Euro.
- Gefördert werden Investitionsvorhaben in Deutschland und in der Europäischen Union, die in Anlehnung an die EU-weite Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) als klimafreundlich eingestuft werden.
- Hierunter fallen auch Investitionen in die Herstellung klimafreundlicher Produkte und Technologien, die bei ihrer Anwendung in nachgelagerten Sektoren (auch privaten Haushalten) eine hohe klimaschützende Wirkung aufweisen.
- Neben einem Kredit mit attraktivem Zinssatz besteht zusätzlich die Option auf einen ergänzend zum Kredit zu beantragenden Klimazuschuss. Die Zuschussförderung erfolgt in Abhängigkeit von der Markt- und Volumenentwicklung nach dem Windhundverfahren. Über die Höhe des Zuschusses wird die KfW rechtzeitig vor Programmstart gesondert informieren. Für eine transparente Kundeninformation schaltet sie auf der Produktseite im Internet eine Hinweisbox, in der die jeweils aktuell gültige Zuschusshöhe angegeben wird. Der Klimazuschuss wird als Übergangslösung bis zur Einführung des negativen Bankeneinstandes angeboten.
- Ab dem 15.03.2020 ist die Beantragung sowohl des Kredits als auch des Klimazuschusses möglich. Dabei ist der Prozess so ausgestaltet, dass der Antrag des Kunden auf Klimazuschuss ebenfalls durch den Finanzierungspartner gemeinsam mit dem Kreditantrag an die KfW übermittelt wird. Hinweis: Der Klimazuschuss kann nur in Verbindung mit einem Kredit aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand beantragt werden.
- Eine Übersicht über den Prozessablauf wird im KfW-Partnerportal, Rubrik Online-Vertrieb/BDO in Kürze zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie ein Merkblatt, dem Sie alle weiteren Produkt-Eckdaten entnehmen können. Die KfW empfiehlt dort auch ausdrücklich, im Vorfeld einer Kreditbeantragung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
Die technischen Mindestanforderungen (TMA) werden wir Ihnen nach Bekanntgabe der finalen Fassung des TEG-Berichts (Technical Expert Group) der EU-Kommission bis zum Programmstart im KfW-Partnerportal zur Verfügung stellen.
Hier können registrierte Mitglieder das komplette Rundschreiben downloaden.