Neue Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz
Im Zuge der Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie wurde auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz zum 1. August 2022 neu gefasst. Die entsprechenden Musterarbeitsverträge, die der bvdm gemeinsam mit den Landesverbänden den Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellt, wurden an die neuen Vorgaben angepasst.
Das komplette Rundschreiben mit näheren Ausführungen können registrierte Mitglieder hier #downloaden