Rechnerische Auswirkungen ab 1. September 2020 durch neu gefasstes Lohnabkommen

  • Tarifvereinbarung zur Bewältigung der Corona-Krise
    Aufgrund der außergewöhnlich starken Auswirkungen des Corona-Virus auf die Geschäftslage der Druck- und Medienunternehmen haben der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und die Gewerkschaft ver.di am 18. Mai 2020 eine Tarifvereinbarung zur Bewältigung der Corona-Krise in der Druckindustrie geschlossen.
    Diese sieht unter anderem eine Verschiebung der noch ausstehenden linearen Lohnerhöhungen und eine Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Lohnabkommens vor. Diese Änderungen wurden in die neue Fassung des seit dem 1. September 2018 gültigen Lohnabkommens aufgenommen.
  • Darstellung der rechnerischen Auswirkungen auf die Kostenbelastungen 2020
    Die im Lohnabkommen vom Mai 2019 – das rückwirkend seit dem 1. September 2018 gültig ist – enthaltenen Erhöhungen der Tariflöhne zum 1. Juni 2020 sowie zum 1. Mai 2021 werden um jeweils drei Monate und somit auf den 1. September 2020 bzw. 1. August 2021 verschoben. Zudem hat sich die Laufzeit des Lohnabkommens um fünf Monate verlängert, sodass es frühestens zum 31. Januar 2022 gekündigt werden kann. Diese tariflichen Regelungen wurden in den Sondertarifvertrag vom 26. Mai festgehalten. Aufgrund dieses Sondertarifvertrages wurde das Lohnabkommen, gültig ab dem 1. September 2018, neu gefasst.
  • Neue Fassung des Lohnabkommens der Tarifvertragsparteien der Druckindustrie

Je nach Personal- oder Kostenstruktur sowie Lohn- und Gehaltsstaffelung sind die Auswirkungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
Jedes Unternehmen sollte daher eigene Berechnungen vornehmen.
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