Corona: Neue Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie

In der Videoschalte der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder wurden am 10. August 2021 Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Den Beschluss über die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie vom 10. August 2021 können Sie hier downloaden.

Bund und Länder appellierten noch einmal eindringlich, die Impfangebote gegen das Corona-Virus wahrzunehmen und forderten Arbeitgeber auf, ihre Mitarbeiter bei der Impfung zu unterstützen, u. a. durch Impfangebote durch Betriebsärzte sowie Freistellung zur Wahrnehmung von Impfangeboten.

  • Die Maßnahmen im Überblick

Ausnahmen und Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Geimpfte und Genesene werden von Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei Rückreise aus Hochrisikogebieten ausgenommen.

Basisschutzmaßnahmen
Die Maßnahmen Abstand halten, Händehygiene, Maskenpflicht in Innenräumen sowie regelmäßiges Lüften gelten weiter, das Tragen von medizinischen Masken im Einzelhandel bleibt verbindlich vorgeschrieben.

3G-Regel
Im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) werden die Länder durch Verordnungen spätestens ab 23. August 2021 für Personen, die weder vollständig geimpft oder genesen sind, die Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests als Voraussetzung für den Besuch bestimmter Einrichtungen oder die Teilnahme an Veranstaltungen vorsehen. Ausgenommen von der Testvorlagepflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schüler, die im Rahmen eines schulischen Konzepts regelmäßig getestet werden.

Kostenlose Bürgertests
Das Angebot kostenloser Bürgertestung wird mit Wirkung zum 11. Oktober 2021 eingestellt. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine Impfempfehlung vorliegt, wird es weiterhin die Möglichkeit kostenloser Schnelltests geben.

Superspreading events
Für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckung sind dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren. Länder und Kommunen können weiterhin in Einzelfällen Teilnehmerzahl und Zugang begrenzen.

Anpassung und Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (CoronaArbSchV)
Die bestehenden Maßnahmen der CoronaArbSchV werden an die aktuelle Situation angepasst und verlängert. Das gilt insbesondere für die Testangebotspflicht sowie betriebliche Hygienekonzepte.

Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld
Die Überbrückungshilfen sollen verlängert werden, zudem bitten die Länder den Bund, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.

Fortgeltung der epidemischen Lage
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten bitten den Bundestag, eine Verlängerung der epidemischen Lage über den 11. September 2021 hinaus zu erwägen.

Das komplette Rundschreiben einschließlich Bewertung des bvdm finden registrierte Mitglieder hier.